Rettungshubschrauber im Einsatz
Rettungshubschrauber im Einsatz © Sebastian Lindemeyer

Wer übernimmt die Kosten bei einer Pistenrettung?

30.07.2022
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Krankenversicherung zahlt nicht in allen Fällen

Die Kosten einer Pistenrettung können schnell mehrere tausend Euro betragen - und nicht immer werden sie von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen. Wer sich diese Kosten ersparen möchte, sollte über einen zusätzlichen Schutz nachdenken.

Hubschrauber der Air Zermatt im Einsatz
Hubschrauber der Air Zermatt im Einsatz © Air Zermatt

Ein Helikoptereinsatz kostet im Schnitt 3.500 Euro

Eine Rettung am Berg ist teuer: Selbst wenn man mit dem Skidoo oder dem Schlitten abtransportiert wird, kostet dies in der Regel bereits zwischen 200 und 400 Euro. Besonders teuer wird es, wenn der Helikopter zum Einsatz kommen muss: Abgerechnet wird der Einsatz pro Flugminute, die rund 85 Euro kostet. So kommt man schnell auf mehrere tausend Euro, der durchschnittliche Einsatz schlägt mit 3.500 Euro zu Buche.


Beim Einsatz in Deutschland kommt es auf die Frage “Bergung oder Rettung?” an

Verunfallt man in einem deutschen Skigebiet, ist die Frage entscheidend, ob es sich um eine Bergung oder eine Rettung handelt. Kommt ein Hubschrauber aus medizinischen Gründen wegen der Schwere der Verletzung zum Einsatz, um den Patienten möglichst schnell ins Krankenhaus zu bringen, wie dies auch im Flachland geschehen kann, dann spricht man von einer Rettung. In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse in der Regel alle Kosten.


Würde für einen Abtransport aber theoretisch auch ein Krankenwagen reichen, der aber wegen der Unwegbarkeit des Geländes nicht zum Patienten gelangen kann, dann spricht man von einer Bergung. Bei einem solchen Helikopter-Einsatz werden die Kosten normalerweise nicht oder nur zu einem kleinen Teil von der Krankenkasse erstattet.


Kommt ein Helikopter ohne medizinischen Grund zum Einsatz, beispielsweise weil sich ein Sportler in den Bergen verlaufen hat, dann muss die Krankenversicherung gar nichts übernehmen.

Kosten im Ausland richten sich nach dort geltendem Recht

Was bei einem Unfall im Ausland von der eigenen Krankenkasse übernommen wird, ist abhängig vom dort geltenden Recht und dem Leistungsspektrum der Krankenkasse. In Österreich wird die Bergung und Beförderung ins Tal grundsätzlich nicht übernommen. In der Schweiz ist meist nur ein kleiner Betrag gedeckt (500 CHF pro Kalenderjahr).

Hubschrauber-Rettungseinsatz der Air Zermatt
Hubschrauber-Rettungseinsatz der Air Zermatt © Air Zermatt

Abschließen einer Zusatzversicherung ist sinnvoll

Um zu vermeiden, dass man die Kosten einer Rettung selbst tragen muss - im Ausland kassieren die Bergretter oft direkt per Bargeld, Kreditkarte oder Zahlungsgarantie ab, damit sie nicht auf dem Betrag sitzen bleiben - empfiehlt sich eine zusätzliche Absicherung zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.


Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten: Private Unfallversicherungen decken in der Regel auch die Rettung ab, auch Auslandskrankenversicherungen kommen teilweise für solche Kosten auf. Wer bereits eine solche Versicherung hat, sollte die Bedingungen daraufhin überprüfen. Beim Abschließen sollte man darauf achten, dass auch der Rücktransport nach Deutschland übernommen wird und die Deckungssumme bei mindestens 10.000 Euro liegt, da Einsätze sehr teuer werden können.


Auslandskrankenversicherungen sind schon für 10 bis 20 Euro pro Jahr zu haben, eine Unfallversicherung kostet ab 60 Euro pro Jahr.

Mitglieder im DAV oder DSV sind ebenfalls geschützt

Neben dem Abschließen einer Versicherung gibt es noch eine weitere Möglichkeit, um sich vor den Kosten einer Pistenrettung zu schützen: Mitglieder des Deutschen Alpenvereins (DAV) oder des Deutschen Skiverbands (DSV) sind abgesichert.

Bei der Mitgliedschaft im DAV sind Such- und Rettungskosten bis 25.000 Euro inklusive, außerdem werden unfallbedingte Heilkosten übernommen, es gibt einen Unfallversicherungsschutz und eine Sporthaftpflichtversicherung. Die Mitgliedschaft im DAV kostet rund 70 Euro im Jahr.


Für die Classic-Mitgliedschaft im DSV zahlt man 39 Euro als Einzelmitglied. Abgedeckt sind damit Bergungskosten bis 10.000 Euro, Rücktransport und Überführung und zusätzliche Dinge wie Bruch und Diebstahl von Skimaterial oder Rechtsschutz.

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Auch Österreicher sollten vorsorgen

Für Österreicher gilt ähnliches: Die gesetzliche Sozial- oder Krankenversicherung übernimmt nur die medizinische Versorgung, nicht aber die Bergung des Patienten. Auch hier wird empfohlen, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Alternativ kann man eine Mitgliedschaft im ÖSV (Österreichischer Skiverband) eingehen, dieser erstattet Bergungskosten bis zu 15.000 Euro, auch der Rücktransport bei Unfällen im Ausland ist inklusive. Auch der Schutzbrief des ÖAMTC (Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touringclub) schützt vor hohen Kosten, so werden Helikopter-Rettungen in Folge von Alpinunfällen bis zu 10.000 Euro übernommen.

Pistenrettung für Schweizer kann teuer werden

Wie bereits erwähnt, sind in der Schweiz nur kleine Beträge zur Bergrettung von der normalen Krankenversicherung gedeckt. Da diese aber viel teurer sein können, empfiehlt sich auch für Schweizer eine Zusatzversicherung bei der Krankenkasse, eine private Unfallversicherung oder alternativ eine Gönnerschaft bei der Rega. Die Rega ist die Schweizerische Rettungsflugwacht. Wer die Organisation mit einem Beitrag von 40 CHF pro Jahr (für eine Einzelperson) unterstützt, erhält dafür als Dankeschön eine Kostenübernahme der Rettung, wenn sie nicht von anderen Versicherungen abgedeckt wird.


Eine Gönnerschaft gibt es auch bei der Air Zermatt, wohl eine der bekanntesten und leistungsstärksten Flugrettungen der Alpen. Für 35 CHF kann man eine Rettungskarte erwerben, die verschiedene Dinge abdeckt:


  • Rettungskosten, sofern Krankenkassen, Unfallversicherungen oder Dritte nicht dafür aufkommen*
  • Ambulanztransporten und Rettungsflügen ins Spital
  • Suchflüge, Rettungsaktionen und Evakuierungen
  • Unabhängig von der Rettungsorganisation Deckung der Restkosten
  • Helikopter-Transport für verunfallte oder tote Nutztiere
  • Medizinisch notwendige Repatriierung weltweit
  • Beratung bei medizinischen Problemen im Ausland

Fazit: Zusatzschutz für Pistenrettung ist empfehlenswert

Egal ob im In- oder Ausland: Man sollte immer damit rechnen, einen Teil der Bergungskosten selbst tragen zu müssen. Daher vor dem nächsten Winterurlaub überprüfen, was bestehende Versicherungen übernehmen und eventuell eine ergänzende Versicherung, Mitglied- oder Gönnerschaft abschließen.

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