Ab 1. Dezember 2025 gilt im Ortszentrum von Sölden entlang der Dorfstraße und in den angrenzenden Bereichen eine alkoholfreie Zone. Mit dieser Maßnahme möchte die Gemeinde Sölden für mehr Ruhe, Sicherheit und Lebensqualität sorgen sowohl für Einheimische als auch für Gäste. Der Gemeinderat Sölden hat die Regelung im Herbst 2025 beschlossen. Sie gilt bis 19. April 2026 und umfasst den Bereich von der Giggijochbahn bis zur Gaislachkoglbahn inklusive der Plätze rund um die Freizeit Arena, das Sozialzentrum Waldele und den Zentrumsshuttle (Tal- und Bergstation).
Das Ziel ist klar: Ein respektvolles und sicheres Miteinander im belebten Ortszentrum. Die neue Regelung soll nächtliche Ruhestörungen reduzieren und gleichzeitig den positiven Eindruck des Tourismusortes stärken. Erfahrungen aus anderen alpinen Gemeinden wie Fiss oder Ischgl zeigen, dass klare Regeln die Lebensqualität steigern und ein freundliches Ortsbild fördern.
In der ausgewiesenen Zone ist es nicht erlaubt,
Erlaubt bleibt der Konsum in Bars, Restaurants, Gastgärten und bei genehmigten Veranstaltungen überall dort, wo der Ausschank klar geregelt und räumlich abgegrenzt ist. Ordnerdienste der Gemeinde Sölden sorgen künftig für Aufklärung und Einhaltung der Vorschriften (Alkoholverbotsverordnung & Lärmschutzverordnung). Der Fokus liegt dabei nicht auf Strafen, sondern auf Bewusstseinsbildung und gegenseitigem Respekt.
„Sölden soll ein Ort bleiben, an dem man feiern kann aber mit Maß und Rücksicht. Das neue Alkoholverbot ist ein gemeinsamer Schritt in Richtung Qualität, Sicherheit und gegenseitigem Respekt." – Bürgermeister Ernst Schöpf