Cookie Consent by Privacy Policies website Italien: Helmpflicht für Minderjährige, hohe Bußen für Alkoholisierte
Italienisches Dolce Vita im Skigebiet Dolomiti Superski © Dolomiti Superski

Ab 1. Januar 2022: Italien verschärft die Helmpflicht für Minderjährige und will Alkoholkonsum von Skifahrern eindämmen

17.11.2021
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Dass das Gesetz kommen würde, war bereits beschlossen. Doch war man bisher von der Einführung 2024 ausgegangen, müssen Touristen und einheimische Skigäste sich nun schon ab dem 01. Januar 2022 auf verschärfte Regelungen in den Skigebieten Italiens einstellen. So berichtet es die "Neue Südtiroler Tageszeitung"...

Helmpflicht wird ausgeweitet

Bisher galt die Helmpflicht in Italien nur für Kinder bis 14 Jahren. In der neuen Gesetzesfassung müssen nun alle Minderjährigen unter 18 Jahre beim Ski- und Snowboardsport einen Helm tragen. Der Helm muss CE-zertifiziert sein.

Strenge Strafen für alkoholisierte Skifahrer möglich

Besonders brisant ist das geplante Alkoholverbot auf den Pisten der Skigebiete. So berichtet die Südtiroler Tageszeitung, dass alkoholisierte Skifahrer mit hohen Bußgeldern rechnen müssen. Im Gesetzesdekret heiße es: „Es ist verboten, im berauschten Zustand durch den Konsum von alkoholischen Getränken oder toxikologischen Substanzen Ski zu fahren.“ Konkret sollen ab 2022 die gleichen Grenzwerte wie im Verkehr gelten: Ab 0,5 Promille können Bußgelder zwischen 250 bis 1000 Euro verhängt werden, ab 0,8 Promille gilt das Skifahren dann als Straftat. Polizei und Sicherheitskräfte seien dazu befugt, entsprechende Alkoholkontrollen durchzuführen.

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Versicherungspflicht für Skifahrer

Neu ist laut Südtiroler Tageszeitung auch, dass alle Skifahrer ab dem kommenden Jahr über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen müssen, die Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt. Die Skigebietsbetreiber werden verpflichtet, den Ticketkäufern entsprechende Versicherungen anzubieten. Die Verwaltungsstrafen für Nicht-Versicherte sollen von 100 bis 150 Euro zusätzlich zum Entzug des Skipasses reichen. Wie sich diese Regelung im Endeffekt auswirken wird und ob und wann Gäste in Zukunft nachweisen müssen, eine entsprechende Versicherung zu haben, ist noch nicht 100%ig klar.


Ob das neue Gesetz tatsächlich zum 01. Januar 2022 in Kraft tritt oder es doch zu der früher geplanten Aufschiebung kommt, soll in den nächsten Wochen entschieden werden.

Quelle: https://www.tageszeitung.it/2021/10/10/kein-alk-auf-piste


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